Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen („AVB“)

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags– und Lieferbedingungen („AVB„) finden Anwendung auf den Verkauf von Produkten, Zubehör und Systemen („Produkte„) durch DIMETIX AG („DIMETIX„) an den Kunden („Kunden„).
1.2 Diese AVB finden auch dann Anwendung, wenn der Kunde seine eigenen Geschäftsbedingungen DIMETIX vorlegt und DIMETIX diese nicht ausdrücklich zurückweist. Jegliche Abmachung, die nicht in Übereinstimmung mit diesen AVB getroffen wird, verpflichtet DIMETIX nur dann, falls und soweit diese von DIMETIX schriftlich angenommen wurden.

2 Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen DIMETIX und Kunden wird erst nach Auftragsbestätigung der Bestellung oder durch konkludentes Verhalten der DIMETIX, so z. B. durch sofortige Lieferung der Produkte, rechtsverbindlich („Vertrag„). DIMETIX’s Angebot und Auftragsbestätigung zusammen mit diesen AVB umfassen die Vertragsbestimmungen abschliessend.
2.2 Alle Beschreibungen und Darstellungen auf gedruckten, digitalen oder elektronischen Informationsträgern der DIMETIX, sowie technische Dokumentationen, wie z.B. Beschreibungen, Zeichnungen, Broschüren etc., sind rechtlich unverbindlich und Änderungen sind jederzeit ohne Ankündigung vorbehalten. Einzig die vertraglich gemäss Ziffer 2.1 festgehaltenen Beschreibungen und Darstellungen sind verbindlich.
2.3 Werden während des Vertrags vom Kunden Änderungen verlangt, werden diese erst nach Einhaltung der Ziffer 2.1 und 4.3 zwischen den Parteien rechtswirksam.

3 Geistiges Eigentum

3.1 Jegliches geistiges Eigentum an den Produkten bzw. deren Dokumentation in Druckform oder auf einem digitalen oder elektronischen Träger, wie z. B. Handbücher, Pläne, Berichte, Broschüren, Photographien, Software etc. („Dokumentation“) verbleibt bei DIMETIX bzw. ihres Lizenzpartners, insbesondere verbleibt das Urheberrecht an der Dokumentation bei DIMETIX bzw. Ihres Lizenzpartners.

4 Preis

4.1 Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise (a) für Lieferungen innerhalb der Schweiz ab Werk (EXW) DIMETIX Herisau (Incoterms 2010), (b) für Lieferungen ins Ausland FCA Werk DIMETIX Herisau (Incoterms 2010), ohne irgendwelche Abzüge, handelsüblich verpackt, ohne Fracht- und Versicherungskosten, ohne jede Steuern und Abgaben, wie z. B. Mehrwert- oder Umsatzsteuern, Zollabgaben, Gebühren, Gefahrengutzuschlag und dergleichen, die alle vom Kunden zu übernehmen sind.
4.2 Falls der Kunde Instruktionen für Spezialverpackungen erteilt, das Verpackungsmaterial beigestellt hat oder anderweitige zusätzliche Dienstleistungen verlangt, stellt DIMETIX die in diesem Zusammenhang anfallenden Mehrkosten in Rechnung.
4.3 Alle Preiserhöhungen, die nicht auf DIMETIX zurückzuführen oder Folge von Änderungsanforderungen des Kunden gemäss Ziffer 2.3 sind, berechtigen DIMETIX, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

5 Fracht- und Versicherungskosten

Auf Verlangen des Kunden organisiert DIMETIX den Transport und die Frachtversicherungsdeckung gegen Verlust, Diebstahl, Untergang und jeglichen Schaden der Produkte zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Bei Lieferung sind die Transportschäden und andere in Bezug auf den Transport festgestellte Unregelmässigkeiten vom Frachtführer sofort zu bescheinigen. Das Ausmass und die mutmasslichen Gründe für den Schaden bzw. Unregelmässigkeit sind in der Bescheinigung anzugeben.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungsbedingungen sind jeweils im Vertrag definiert. Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der vollständige Betrag dem Konto der DIMETIX gutgeschrieben worden ist.
6.2 Das Fälligkeitsdatum ist rechtlich verbindlich, auch wenn sich Transport, Lieferung, Übergabe oder Abnahme aus Gründen, die DIMETIX nicht zu vertreten hat, verzögert haben oder unmöglich geworden sind, oder falls zusätzliche Aufwendung von Seiten DIMETIX für die Produkte notwendig sind. Verrechnungen, Abzüge und Rückbehalte aufgrund von Gegenforderungen mit bzw. vom Rechnungsbetrag sind ohne ausdrückliche Zustimmung von DIMETIX ausgeschlossen.
6.3 Bei überfälligen Zahlungen ist DIMETIX berechtigt, ab Fälligkeitsdatum einen Verzugszins zum 3-Monate CHF LIBOR plus 5% zusätzlich zum vollen Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen.
6.4 Bei Zahlungsrückstand oder – im Ermessen der DIMETIX – Verschlechterung der Bonität des Kunden steht es der DIMETIX frei, alle ausstehenden Zahlungsbeträge sofort fällig und zahlbar zu erklären. Im Weiteren kann DIMETIX nach Ihrer Wahl (a) die Lieferung von Produkten zurückhalten oder (b) die Weiterbelieferung des Kunden von der Leistung einer Vorauszahlung abhängig machen oder (c) vom Vertrag zurücktreten und den Ersatz des Schadens verlangen.

7 Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben im Eigentum von DIMETIX bis zur vollständigen Bezahlung.

8 Lieferungen und Lieferfristen

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Lieferungen (a) für Lieferungen innerhalb der Schweiz ab Werk (EXW) DIMETIX Herisau (Incoterms 2010), (b) für Lieferungen ins Ausland FCA Werk DIMETIX Herisau (Incoterms 2010).
8.2 Die Liefertermine gelten nicht als Fixtermine sondern als Richttermine. DIMETIX wird den Kunden umgehend benachrichtigen, falls eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. DIMETIX wird in solchen Umständen keinesfalls für Kosten und Schäden schadensersatzpflichtig, die als direkte oder mittelbare Folge der verspäteten Lieferung beim Kunden entstehen können, wie z. B. Umsatzeinbussen und entgangener Gewinn.
8.3 DIMETIX ist es erlaubt, Teillieferungen zu machen.
8.4 Die Lieferfrist bemisst sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung der DIMETIX, vorausgesetzt, dass alle etwaig notwendigen Formalitäten erledigt, die möglichen Export-, Import- und sonstigen Bewilligungen erhalten und alle technischen Fragen zufriedenstellend geklärt und von DIMETIX akzeptiert worden sind. Falls einer oder mehrere der vorerwähnten Punkte nicht erfüllt sind, beginnt der Lauf der Lieferfrist ab Erfüllung des letzten nicht erfüllten Punktes.
8.5 Die Lieferfrist wird in folgenden Fällen verlängert:
8.5.1 bei Höherer Gewalt, d.h. im Fall von Umständen, auf die DIMETIX trotz aller Voraussicht und Sorgfalt keinen Einfluss hat. In einem solchen Fall werden die vertraglichen Verpflichtungen von DIMETIX aufgeschoben und der Kunde ist nicht berechtigt, aus Nichterfüllung des Vertrages Ersatz des Schadens einzufordern. Dauert ein Fall Höherer Gewalt länger als 3 Monate an, ist es beiden Parteien freigestellt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei keine der Parteien gegenüber der anderen Partei Anspruch auf Ersatz des Schadens hat;
8.5.2 wenn der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug, insbesondere im Zahlungsverzug, ist.
9 Eingangsprüfung und Rügepflicht
Der Kunde wird sofort nach Lieferung eine vollständige Eingangsprüfung vornehmen, die insbesondere eine vollumfängliche Funktionsprüfung der Produkte beinhaltet. Der Kunde wird DIMETIX schriftlich jeden festgestellten Mangel, die Lieferung von falschen Produkten, falschen Quantitäten und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum melden, ansonsten die Produkte als angenommen gelten. Der Kunde wird DIMETIX die Möglichkeit geben, die Mängel gemäss Ziffer 10 zu beheben. Dem Kunden ist es in diesen Umständen nicht gestattet, Ersatz von Kosten und Schäden zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

10 Gewährleistung

10.1 DIMETIX gewährleistet dem Kunden nur, dass das Produkt beim von DIMETIX festgelegten Bestimmungsmässigen Gebrauch frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist, vorausgesetzt, die jeweiligen Nutzungs-, Bedienungs- und Applikationsanweisungen werden strikte eingehalten.
10.2 Die Gewährleistungsfrist für die Produkte samt System Software beträgt 12 (zwölf) Monate ab Datum der Rechnungsstellung.
10.3 Die einzige Verpflichtung von DIMETIX unter dieser Gewährleistung ist, das fehlerhafte Produkt oder Teile davon nach Wahl und auf Kosten von DIMETIX entweder zu ersetzen oder zu reparieren. Für reparierte oder ausgetauschte Produkte bzw. Teile ändert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht. Alle ersetzten Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von DIMETIX über.
10.4 Bei einem Gewährleistungsfall richtet sich der Anspruch des Kunden ausschliesslich nach der in den Ziffern 10.1 bis 10.3 aufgeführten Gewährleistungserklärung. Diese Gewährleistungserklärung gilt ausschliesslich und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, Bedingungen und Bestimmungen, seien sie tatsächlicher oder gesetzlicher Natur, einschliesslich solcher, welche sich auf die marktübliche Qualität, die Eignung für einen bestimmten Gebrauch, zufriedenstellende Qualität oder Beachtung der Rechte Dritter beziehen, welche alle ausdrücklich wegbedungen werden.
10.5 Die Gewährleistung deckt keine angeblichen Mängel ab, die zurückzuführen sind auf Missbrauch, Fahrlässigkeit, unsachgemässe Installation, ungenügende Wartung, Missachtung von Nutzungsanweisungen, unerlaubte Öffnungs-, Reparatur- oder Veränderungsversuche des Produktes durch den Kunden oder einen Dritten, übermässige Belastung oder Beanspruchung, normalen Verschleiss oder aus anderen Gründen, die nicht im Rahmen des von DIMETIX festgelegten bestimmungsmässigen Gebrauchs liegen, oder durch Unfall, Feuer bzw. andere Gründe verursacht wurde, die DIMETIX nicht zu verantworten hat. Diese Gewährleistung deckt keine physischen Schäden oder Fehlfunktionen des Produktes ab, die sich aus dem Gebrauch des Produktes in Verbindung mit irgendwelchen Zusatz- oder Peripheriegeräten ergeben und DIMETIX zur Erkenntnis gelangt, dass das Produkt selbst keinen Schaden bzw. keine Fehlfunktion aufweist.
10.6 Von dieser Gewährleistungserklärung ausgeschlossen sind Transportschäden, Verbrauchsmaterial oder nicht haltbare Materialien wie beispielsweise Batterien, Sicherungen und dergleichen, sowie nachträgliche kundenseitige Justierungen der Produkte gemäss Bedienungsanleitung. Handelsprodukte von Drittherstellern sind ausschliesslich den Gewährleistungsbedingungen derselben unterstellt.
10.7 Wird eine Gewährleistung beansprucht, muss der Kunde DIMETIX innerhalb der Gewährleistungsfrist vor der Rücksendung eines Produktes kontaktieren. DIMETIX wird den Kunden über das weitere Vorgehen anweisen. Der Kunde muss diese Anweisungen (insbesondere die rücksende Anweisungen) befolgen, ansonsten verfällt sein Anspruch auf Gewährleistung. Das reparierte oder ersetzte Produkt bzw. Teil wird innerhalb nützlicher Frist an den Kunden geliefert. DIMETIX übernimmt die Versandkosten für die reparierten oder ersetzten Produkte bzw. Teile. DIMETIX haftet nicht für Transportschäden oder Verlust.
10.8 Die nach Erhalt des defekten Produktes bei DIMETIX auflaufenden Befundungskosten sind im Gewährleistungsumfang der DIMETIX enthalten, vorausgesetzt der Mangel oder Defekt konnte von DIMETIX nachvollzogen werden. Im gegenteiligen Fall wird das Produkt wieder an den Kunden zurück gesendet und die Befundungskosten in Rechnung gestellt. Die Inrechnungstellung der Befundungskosten gilt auch im Reparaturfall nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, wenn der Defekt oder Mangel von DIMETIX nicht nachvollzogen werden kann.
10.9 DIMETIX legt den Erfüllungsort der Gewährleistungsarbeiten nach eigenem Ermessen fest.
DIMETIX kann die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten solange ablehnen als der Kunde im Zahlungs- oder sonstigen Verzug ist.

11 Haftungsbeschränkung

11.1 DIMETIX schliesst im gesetzlich zulässigen Rahmen jegliche Haftung aus – unabhängig ob aus Vertrag, Quasivertrag oder Delikt (einschliesslich Fahrlässigkeit) – für direkte, mittelbare und Folgeschäden, gerichtlich zugesprochenes Strafgeld („punitive damages“), Geschäftsverluste jeglicher Art, Verluste von Informationen oder Daten oder andere finanzielle Verluste, die aus Verkauf, Installation, Wartung, Gebrauch, Leistung, Ausfall oder Betriebsunterbrechung des Produktes oder in Verbindung damit resultieren, und beschränkt ihre Haftung nach eigenem Ermessen auf Ersatz oder Reparatur des Produkts. Diese Haftungsbeschränkung gilt selbst dann, wenn DIMETIX über die Möglichkeit eines Eintritts dieser Schäden informiert wurde.

12 Dauer und Kündigung des Vertrags

12.1 Ein Vertrag läuft mit der Erfüllung desselben aus.
12.2 Kündigung aus wichtigem Grund: Jede Partei ist berechtigt, einen Vertrag aus den nachfolgenden Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und von der gekündigten Partei den Ersatz jeden als Folge der Kündigung entstandenen Schadens zu verlangen:
12.2.1 bei Aufnahme eines Nachlass- oder Konkursverfahrens, Einstellung der Geschäftstätigkeit, Verkauf oder Übergabe des Geschäfts oder Vorliegen anderer wichtiger Gründe, welche bei der kündigenden Partei eine begründete Befürchtung eines Verlustes oder sonstigen Schadens nahe legen
12.2.2 bei Vertragsverletzung oder andauerndem Zahlungsverzug.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AVB unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Wiener Kaufrecht). Die ordentlichen Gerichte am eingetragenen Geschäftssitz der DIMETIX AG in Herisau, Schweiz, sind zuständig. DIMETIX hat nach alleinigem Ermessen auch das Recht, die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AVB durch ein zuständiges Gericht als ungesetzlich, ungültig oder sonst wie nicht durchsetzbar erklärt werden, ist eine solche Klausel nach Möglichkeit und im Rahmen des rechtlich Zulässigen mit einer gesetzlichen, gültigen und durchsetzbaren zu ersetzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, ersatzlos aufzuheben, während der restliche Teil der AVB gültig bleiben soll. Im Fall eines Ersatzes einer ungesetzlichen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Klausel durch eine neue, soll diese so weit wie möglich die ursprünglichen Interessen der Parteien wiedergeben.

15 Keine Verzichtserklärung

Jede Änderung, Ergänzung oder Aufhebung einer Klausel dieser AVB hat in Schriftform zu erfolgen. Wird in einem gegebenen Zeitpunkt auf die Durchsetzung einer Klausel dieser AVB verzichtet, bedeutet dies nicht, dass auch auf die Durchsetzung anderer Klauseln verzichtet wird oder dass der Verzicht für die Zukunft definitiv Gültigkeit hat.

Herisau, Juni 2015

DIMETIX AG
9100 Herisau / Schweiz